Kopftuch-Verbot verfassungswidrig.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Schulen nicht zulässig sei.

Die bayrische Landtagsfraktion der Grünen will jetzt, so Christine Stahl (Bündis90/dieGrünen) im Landtag die Änderung des entsprechenden Schulgesetzes beantragen.

Stahl dazu: "Bayern hat sich für eine Ungleichbehandlung der verschiedenen religiösen und weltanschaulichen Symbole entschieden. Wie das Verwaltungsgericht Stuttgart nun deutlich gemacht hat, ist dies nicht zulässig."  Das bayerische Gesetz, so Stahl weiter, widerspreche dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom September 2003, das es dem Landesgesetzgeber nicht erlaubt, zwischen "guten" und "bösen" Religionen zu unterscheiden, sondern eine Gleichbehandlung für alle Glaubensbekenntnisse eingefordert hat.

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