ZUM WEITERSAGEN:
Sozialbehörden
müssen Klassenfahrten bezahlen
Welche Hartz-4-Eltern kennen das Problem nicht: der Klassenlehrer "beschließt" den Eltern, dass die Klasse dieses Jahr ihre Klassenfahrt nach Italien unternehmen wird, mit Pisa, Venedig, eben dem ganzen drum und dran. Seine Klasse hat der Lehrer bereits im Vorfeld geimpft.
Bisher wurde von der zuständigen Sozialbehörde der Familie/ dem Schüler lediglich ein pauschaler (beschränkter) Zuschuss zugestanden, unabhängig davon, wie teuer die Fahrt wirklich war.
Damit hat das Sozialgericht Lüneburg jetzt mit einem Urteil Schluss gemacht (Az. S 30 AS 119/07 ER).
Die Ansetzung einer Obergrenze (etwa pauschal €
200,-) durch die zuständige Sozialbehörde ist nach Auffassung des Gerichts
rechtswidrig.
Die Sozialbehörde habe die tatsächlichen Kosten
einer mehrtägigen Klassenfahrt in voller Höhe zu übernehmen. Dabei sei es
völlig unerheblich, ob der betreffende Schüler noch der allgemeinen Schulpflicht
unterliege oder bereits älter sei.