Abgerundete rechteckige Legende: ...wir sind ja nur interessiert an Bauplänen für Bomben, Kinderpornografie und an Ihrer Gesinnung...

von Theo Erlemann

Angriff der

Staats-Trojaner

Nachdem bekannt geworden ist, dass von staatlicher Seite heimische Computer mit Trojaner-Viren infiziert werden (in diesem Falle natürlich keine Sachbeschädigung), um das Wohl und das Glück des Volkes zu mehren, soll zukünftig jeder verantwortungsbewusste und staatstreue Bürger in seinem Dateiverzeichnis einen Ordner „Verfassungsschutz“ anlegen, in dem er persönliche Daten, ein politisch eindeutiges Statement zu seiner Verfassungstreue sowie die zur Deutschen Bank und der Volkswagen AG und  eine Auflistung seiner geheimen Obsessionen speichert.
Damit könnte die Arbeit der Behörden wesentlich vereinfacht und beschleunigt werden.
 

Wie man auch erfuhr, habe Herr Otto Schily in seiner Amtszeit als Bundesinnenminister bereits erfolgreich Trojaner gegen heimische Computer im Kampf für die Freiheit  (und gegen „das Böse“) einsetzen lassen. Beurteilt wurde diese Politik von SPD und CDU/CSU gleichermaßen positiv; den einzigen Schönheitsfehler, den man ausmachen konnte, war, dass dem ganzen „noch die rechtliche Grundlage fehle“.

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 Man stelle sich vor, ein Mann betrete eine Bankfiliale, ziehe seine auf einem Flohmarkt in Wassersuppe (Brandenburg) günstig erstandene Kalaschnikow unter dem grau-beigen Popeline-Mantel hervor, schreie „Geld her!“ und erschieße darauf (sozusagen aus Versehen) 2 Bankangestellte und 5 Kunden; verlasse darauf mit einer grau-blauen Sporttasche voller Geldscheinen die Filiale und - werde draußen von einer Streife der Polizeiwache „Hölderlinstraße“ gestellt (gut, etwas unrealistisch, das Beispiel).
Draußen erklärt der Mann verdutzt, er brauche das Geld gerade mal eben sehr dringend, das wäre sehr wichtig und dass dem ganzen ja eigentlich lediglich nur „noch die rechtliche Grundlage fehle“. 

Wie man sich unschwer vorstellen kann, wird das Gericht hinsichtlich seines Urteils schwanken zwischen der von der Staatsanwaltschaft geforderten Höchststrafe und der Prüfung hinsichtlich einer fehlenden Schuldfähigkeit des Täters wegen totalen Realitätsverlustes. 

Nun, in der Realität ist manches anders als in der Politik. Das gilt besonders für Politiker.